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In ausgesuchten Fällen werden reparierte Fahrzeuge im Auftrag der
regulierenden Versicherung nachbesichtigt.
Dies dient zur Prüfung, ob die in Rechnung gestellten Leistungen auch
tatsächlich erbracht wurden.
Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Reparatur wird die tatsächlich
erbrachte Leistung kalkuliert und mit der Reparaturwerkstätte ein
entsprechender Rechnungsabzug vereinbart.
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Begriffs-Lexikon:
Restwert
Von einem Totalschaden wird gesprochen, wenn die
Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht möglich
(technischer Totalschaden) oder unwirtschaftlich ist (wirtschaftlicher
Totalschaden).
Als Restwert wird der realisierbare Erlös, der für das
unfallbeschädigte Fahrzeug noch erzielt werden kann, bezeichnet. Er
wird vom Sachverständigen unter Berücksichtigung des tatsächlichen
Schadenbildes und regionaler Marktgegebenheiten ermittelt.
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