In ausgesuchten Fällen werden reparierte Fahrzeuge im Auftrag der regulierenden Versicherung nachbesichtigt.

Dies dient zur Prüfung, ob die in Rechnung gestellten Leistungen auch tatsächlich erbracht wurden.


Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Reparatur wird die tatsächlich erbrachte Leistung kalkuliert und mit der Reparaturwerkstätte ein entsprechender Rechnungsabzug vereinbart.


Begriffs-Lexikon: Restwert

Von einem Totalschaden wird gesprochen, wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht möglich (technischer Totalschaden) oder unwirtschaftlich ist (wirtschaftlicher Totalschaden).
Als Restwert wird der realisierbare Erlös, der für das unfallbeschädigte Fahrzeug noch erzielt werden kann, bezeichnet. Er wird vom Sachverständigen unter Berücksichtigung des tatsächlichen Schadenbildes und regionaler Marktgegebenheiten ermittelt.
 


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