Besichtigung von Elementarschäden
Unsere Sachverständigen besichtigen und erfassen Elementarschäden direkt vor Ort im gesamten Bundesgebiet.
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Grundlage jeder Versicherung ist der Versicherungsvertrag, der im Wesentlichen aus der Polizze und den entsprechenden (Allgemeinen und Besonderen) Versicherungsbedingungen Ihrer Versicherung besteht.
Ein Versicherungsvertrag kommt – wie jeder andere Vertrag auch – durch die übereinstimmenden Erklärungen zweier Vertragspartner zu Stande. Die Annahme erfolgt – nach einer Prüfung des zu versichernden Risikos durch die Versicherung – zumeist durch Zusendung des Versicherungsscheins – der „Polizze”.
Achten Sie bei der Festlegung der Versicherungssumme darauf, dass sie dem Wert der versicherten Sache entspricht. Ist die Versicherungssumme zu niedrig, liegt Unterversicherung vor. In diesem Fall leistet die Versicherung im Schadenfall nur die Höhe des Anteils, in dem die Versicherungssumme zum Wert der versicherten Sache steht.
Wird die Versicherungssumme über dem Wert der versicherten Sache festgelegt, liegt Überversicherung vor. Da dem Versicherungsnehmer auf Grund des Bereicherungsverbotes aus einem versicherten Schaden kein Gewinn erwachsen soll, erfolgt eine Ersatzleistung nur bis zum Wert der versicherten Sache.