Keine Artikel in dieser Ansicht.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich im Wesentlichen aus den Versicherungsbedingungen Ihres konkreten Vertrages.
In der Basisabdeckung sind Schäden durch Überschwemmungen, Muren, Lawinen oder Lawinenluftdruck, Schäden durch Bewegungen von Felsblöcken oder Erdmassen im Zusammenhang mit Bauarbeiten oder bergmännischen Tätigkeiten jeglicher Art sowie Schäden im Zusammenhang mit Bau- und Renovierungsarbeiten oft nicht versichert.
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des versicherten Ge-bäudes bzw. dem tatsächlichen Wert des Wohnungsinhaltes.
Wenn nicht etwas anderes beantragt wurde, ist die Eigenheimversicherung mit der so genannten „Wertanpassungsklausel“ ausgestattet. In diesem Fall werden die Versicherungssummen jährlich den Schwankungen des Baukostenindexes angepasst.